Der erfolgreiche Weg zum Auto Führerausweis (B) - Schritt für Schritt



 Endlich unabhägig und frei entscheiden, wann und wohin es geht ... 


Mit maximalem Lernerfolg und hoher Erfolgsquote zum Führerausweis

An der praktischen Führerprüfung wird eine selbständige, regelkonforme, partnerschaftliche, sichere und umweltbewusste Fahrweise verlangt - ein grosses aber machbares Ziel. Eine erfolgreiche Fahrausbildung ist kein Zufall - du wirst ab der ersten Fahrlektion mit modernsten Lernmethoden systematisch, effizient, professionell und zielorientiert ausgebildet, damit du für die praktische Führerprüfung bestens vorbereitet und auch umgehend erfolgreich bist.

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Starte deine Fahrausbildung - bereits mit 17 Jahren geht's los!

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Bist du startbereit und kannst es kaum erwarten, möglichst bald deinen Führerausweis in der Tasche zu haben? 

Alles was du dafür brauchst ist ein gültiger Lernfahrausweis der Katg. B und eine erfolgreiche Fahrausbildung.

Mobil und unabhängig - der Führerausweis öffnet dir unendlich viele Vorteile, sei es im privaten Umfeld, im Beruf oder in der Freizeit. Profitiere von meinem bewährten Erfolgsrezept und starte jetzt deine Fahrausbildung. Dein Ziel ist auch mein Ziel - erlange effizient und preiswert deinen Führerausweis. Ganz nach dem Motto: Lerne mit Spass Autofahren!

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Bis du deinen Führerausweis in der Tasche hast, muss du dich zuerst in der Theorie und dann in der Praxis beweisen. Im nachfolgenden Guide erfährst du ausführlich Schritt für Schritt alles Wissenswerte über deinen spannenden und lehrreichen Weg bis zum definitiven Führerausweis.


Noch Fragen?

Sei erfolgreich - gerne begleite ich auch dich auf deinem erfolgreichen Weg zum Führerausweis - ich freue mich auf dich!

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Schritt für Schritt - dein erfolgreicher Weg zum Führerausweis

In Kurzform die 6 Schritte zum definitiven Führerausweis Auf einen Blick - MEHR ERFAHREN >> 
 
Lernfahrgesuch ausfüllen

Das Lernfahrgesuch für die Erteilung eines Lernfahrausweises kannst du direkt bei mir, bei deiner Wohngemeinde oder beim Strassenverkehrsamt (auch online) beziehen. Bitte genau durchlesen und vollständig, wahrheitsgetreu ausfüllen. 

Download: Lernfahrgesuch


Sehtest

Die Liste der anerkannten Optiker und Augenärzte für den Sehtest kann mit dem QR-Code auf dem Gesuchformular aufgerufen werden. Zum Sehtest ist das Lernfahrgesuch und ein gültiger Personalausweis mitzunehmen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Lernfahrgesuch eingetragen. Der Sehtest ist dann 2 Jahre gültig. Reichst du nach Ablauf der 2 Jahre ein weiteres Lernfahrgesuch ein, so ist ein neuer Sehtest erforderlich.

Gut zu wissen: Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen (gültig ab 01. März 2024 für neu ausgestellte Lernfahrausweise). Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen.

Download: Liste der Optikergeschäfte und Augenärzte im Kanton Zug


Nothelferausweis

Besitzt du bereits den Führerausweis der Kategorie B, B1, A oder A1, so musst du den Nothelferausweis nicht mehr einreichen. Der Nothelferkurs kann schon ab dem 16. Lebensjahr absolviert werden und ist max. für 6 Jahre gültig. In den meisten Fällen dauert dieser 10 Stunden und wird auf zwei Tage aufgeteilt, oft am Wochenende oder am Abend. Inhaber eines Führerausweises einer der erwähnten Kategorien sowie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis, Instruktoren von Nothelferkursen, etc. (nach Artikel 10, Absatz 5, Buchstabe b – e, VZV), sind vom Kursbesuch befreit. 
 
Mein Tipp:  Besuche deinen Nothelferkurs beim Samariterverband des Kantons Zug und nimm gleich ein paar Freunde mit - denn gemeinsam macht es einfach mehr Spass.


Lernfahrgesuch einreichen

​Das ausgefüllte Lernfahrgesuch musst du nun persönlich bei der Einwohnerkontrolle deiner Wohngemeinde oder direkt beim Strassenverkehrsamt einreichen. 

Nicht vergessen: Ein aktuelles farbiges Passfoto und bei Bedarf einen gültigen Nothelferausweis im Original beilegen sowie eine Identitätskarte oder ein Pass zum Vorsprechen mitnehmen. Ausländische Staatsbürger benötigen zusätzlich eine Aufenthaltsbewilligung im Original.

Gut zu wissen: Das Lernfahrgesuch kann frühestens zwei Monate vor Erreichen des Mindestalters dem Strassenverkehrsamt zugestellt werden. Bei jedem Lernfahrgesuch ist ein neues Foto notwendig, auch wenn du bereits ein Lernfahrgesuch eingereicht hast oder bereits im Besitz eines Führerausweises bist. Ein Fotoautomat befindet sich im Strassenverkehrsamt beim Haupteingang. Es sind nur Automatenfotos oder Fotos von einem Fotografen erlaubt. Selbstgedruckte PC-Bilder werden abgelehnt.


Basis - Theorieprüfung

Wenn dein Lernfahrgesuch bewilligt ist, erhälst du innert 5-10 Tagen per Post die Anmeldung zur Basis-Theorieprüfung und kannst onlie in der eDispo einen Prüfungstermin vereinbaren. Der Zugangscode ist zwei Jahre gültig. Jetzt musst du dich auf die bevorstehende Basis-Theorieprüfung vorbereiten (mit einer App zum Download, CD-Rom, oder Online - achte dabei auf asa geprüfte Fragen). Die Basis-Theorieprüfung wird auf dem Tablet durchgeführt (Sprache nach Wahl: D,F,I,E) und beinhaltet 50 Fragen, für dessen Beantwortung dir 45 Minuten zur Verfügung stehen. Insgesamt kannst du 150 Punkte erreichen. Du darfst dir maximal 15 Fehlerpunkte erlauben. Beachte: Die asa hat nur 66% aller verfügbaren Fragen veröffentlicht. Besitzt du bereits den Führerausweis der Kategorie  B, A oder A1, so bist du von der Basis-Theorieprüfung befreit.

Gut zu wissen: Das Mindestalter ist 17 Jahre. Die Basis-Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine grosse Auswahl an Lernmittel für die Basis-Theorieprüfung findest du im App-Store zum Download, im Fachhandel oder im Internet. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug empfiehlt oder vertreibt keine Lernmittel.

Lernmittel mit offiziellen Prüfungsfragen der Strassenverkehrsämter (asa)

Theorie Kurztest - Demo Version

eDispo - Anmeldung zur Theorieprüfung

Die praktische Fahrausbildung

Nach einer erfolgreichen Basis-Theorieprüfung erhälst du deinen persönlichen Lernfahrausweis mit Gültigkeit für 2 Jahre. Jetzt kannst du mit dem praktischen Fahrunterricht beim Fahrlehrer beginnen und nach Möglichkeit mit privaten Lernfahrten das Gelernte festigen - denn Übung macht bekanntlich den Meister, das gilt insbesondere auch für das Autofahren. 

An der praktischen Führerprüfung wird eine selbständige, regelkonforme, partnerschaftliche, sichere und umweltbewusste Fahrweise verlangt - ein grosses, aber machbares Ziel. Du wirst ab der ersten Fahrlektion mit modernsten Lernmethoden systematisch, effizient, professionell und zielorientiert ausgebildet, damit du für die Führerprüfung bestens vorbereitet und auch umgehend erfolgreich bist. Bestimme das Tempo deiner Fahrausbildung selbst, denn dein Ziel ist auch mein Ziel. Wenn du genügend Zeit, Wille und Flexibilität mitbringst, biete ich dir auch eine Intensiv-Fahrausbildung im Eiltempo.

Gut zu wissen: Für die Zulassung an die praktische Führerprüfung der Katg. B wird eine Lernfahrpraxis von mindestens 1 Jahr verlangt. Keine Lernfahrpraxis ist vorgeschrieben, wer ab dem 20. Altersjahr einen Lernfahrausweis erwirbt oder vor dem 20. Altersjahr einen zweiten Lernfahrausweis löst. Der Lernfahrausweis ist nur in der Schweiz gültig und ist bei jeder Lernfahrt im Original mitzuführen. Während der gesamten Fahrausbildung gilt für Fahrschüler wie auch für Begleitpersonen ein generelles Fahrverbot bei Fahrunfähigkeit, z.B. beim Alkohol gilt eine Nulltoleranz (0.0 Promille).


Mein Tipp: Beginne deine Fahrausbildung mit dem praktischen Fahrunterricht beim Fahrlehrer - denn es dauert immer länger, falsch Erlerntes zu korrigieren, als von Beginn an Neues richtig zu erlernen. Damit deine Fahrausbildung effizient und erfolgreich gestaltet werden kann, empfehle ich dir vorab ein Ausbildungsgespräch mit deinem Fahrlehrer. So stellen wir sicher, dass deine notwendige Lernfahrpraxis auch im privaten Umfeld kontrolliert und jederzeit überprüfbar verläuft.


Sei erfolgreich - ich unterstütze dich gerne, dein persönliches Ziel zu erreichen!

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Der Verkehrskundeunterricht (VKU)

Damit du zur Führerprüfung zugelassen wirst, musst du vorab den obligatorischen Verkehrskundeunterricht (VKU) bei einer Fahrschule besucht haben. Ich empfehle dir, den VKU sobald wie möglich zu besuchen, damit du das Gelernte sofort in deinem Fahrunterricht anwenden kannst. Als Voraussetzung gilt ein gültiger Lernfahrausweis. Ausnahme: Wenn du bereits einen Fahrausweis der Kategorie A, A1 oder B1 besitzt, musst du den Verkehrskundeunterricht nicht mehr besuchen.

Besuche dein Verkehrskundeunterricht (VKU) in kurzer Gehdistanz vom Bahnhof Zug in unserem Fahrschullokal.

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Die praktische Führerprüfung

Sobald du die Prüfungsreife erreicht hast, wirst du vom Fahrlehrer an die praktische Führerprüfung angemeldet. Diese dauert in der Regel +/- 60 Minuten und wird von einer Expertin bzw. einem Experten vom Strassenverkehrsamt durchgeführt. Die Führerprüfung im Kanton Zug erfolgt offiziell in deutscher Sprache. Ich werde dich sorgfältig auf die Prüfung vorbereiten, damit du problemlos den Anweisungen des Prüfungsexperten folgen kannst. In der Regel gehst du mit deinem gewohnten Fahrschulfahrzeug an die Führerprüfung - dieses kennst du aus deinen vorbereitenden Fahrlektionen und bist bestens damit vertraut. Jetzt kannst du beweisen, was du gelernt hast!

Nach einer erfolgreichen praktischen Führerprüfung erhälst du einen offiziellen Prüfungsstempel in deinen Lernfahrausweis. Herzlichen Glückwunsch zu deinem Prüfungserfolg - ab sofort darfst du ohne Begleitperson ein Fahrzeug der Kategorie B fahren. Als Neulenker wird dir innert 10 Tagen der befristete Führerausweis auf Probe im Kreditkartenformat zugestellt (Gültigkeit für 3 Jahre - auf dem Führerausweis unter der Rubrik 4b "Ablaufdatum" vermerkt). 

Führerprüfung nicht bestanden? Das ist keine Blamage, denn schweizweit besteht gut ein Drittel aller Fahrschüler die Führerprüfung nicht auf Anhieb. Akzeptiere die gemachten Fehler, lerne daraus und bereite dich wiederum seriös auf einen zweiten Anlauf vor - jetzt wirst du bestimmt erfolgreich sein! Für einen dritten Anlauf benötigst du einen schriftlichen Nachweis deines Fahrlehrers, dass du die praktische Fahrausbildung abgeschlossen hast. Fällt die dritte Führerprüfung auch negativ aus, so wirst du für den vierten Anlauf nur zugelassen, wenn du ein computergestützter Fahreignungstest erfolgreich absolviert hast. Wird die praktische Führerprüfung viermal nicht bestanden oder fällt der Fahreignungstest negativ aus, so erlischt die Gültigkeit deines Lernfahrausweises. Willst du die praktische Fahrprüfung nochmals in Angriff nehmen, benötigst du ein positives verkehrspsychologisches Gutachten, welches dir deine Fahreignung bestätigt.

Gut zu wissen: Muss der Führerausweis auf Probe wegen Begehung einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen werden, so verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Der Führerausweis auf Probe verfällt, wenn während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen wird. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit der Begehung der Widerhandlung und dem Nachweis der Fahreignung durch ein positives verkehrspsychologisches Gutachten beantragt werden. In der Probezeit gilt weiterhin ein generelles Fahrverbot unter Alkoholeinfluss - eine Alkohol-Nulltoleranz!

  • Wer fährt, trinkt nicht
  • Nur ausgeruht ans Steuer
  • Geschwindigkeit anpassen
  • Fokus auf die Strasse
Mein Tipp: Wer sich nicht überschätzt und vorausschauend sowie defensiv fährt, ist auf dem besten Weg, die Probezeit sicher zu überstehen.

Der WAB-Kurs

Um den unbefristeten Führerausweis zu erhalten, musst du in im ersten Jahr der Probezeit einen praxisorientierten WAB-Kurs (Bestandteil der 2-Phasen-Ausbildung) besuchen. 

Mit dem WAB-Kurs (Dauer 1 Tag) wird deine Fähigkeit verbessert, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor deren Entstehung zu erkennen und zu vermeiden. Erlebe Notbremsungen und das Bremsen beim Kurvenfahren auf einer abgesperrten Piste. Gleichzeitig wird dein Bewusstsein für deine eigenen Fähigkeiten geschärft und dein Verkehrssinn optimiert, damit du eine partnerschaftliche und umweltschonende Fahrweise entwickelst. Ganz nach dem Motto: Lernen durch Erleben. 

Gut zu wissen: Vergisst du den WAB-Kurs im ersten Jahr deiner Probezeit zu besuchen, so musst du bei einer Polizeikontrolle mit einer Busse von bis zu CHF 300.00 rechnen. Solltest du im ersten Jahr der Probezeit nicht in der Lage sein an einem WAB-Kurs teilzunehmen, so kann die Frist verlängert werden, sofern ein nachweisbarer und gewichtiger Grund vorliegt. Wer den WAB-Kurs bis zum Ablauf des Führerausweises auf Probe nicht besucht hat, ist umgehend nicht mehr fahrberechtigt. Melde dich umgehend beim Strassenverkehrsamt, damit du den Kurs nachholen kannst.

Mein Tipp: Plane deine Weiterbildung frühzeitig und besuche deinen WAB-Kurs beim TCS Touring Club Schweiz (Rabatt für TCS-Mitglieder), VAZ-TCS Verkehrsausbildungszentrum in Erstfeld (Kursangebote auch in Englischer Sprache), Eventcenter Seelisberg AG (Preis Tipp) oder bei WAB Zentralschweiz in Ruswil und nimm gleich ein paar Freunde mit - denn gemeinsam macht es einfach mehr Spass.

Mehr Informationen und weitere Kursveranstalter zum WAB-Kurs findest du unter www.2-Phasen.ch


Der definitive Führerausweis
Herzlichen Glückwunsch - du hast dein Ziel erreicht! Nach Ablauf der Probezeit (mind. 3 Jahre) wird dir der unbefristete Führerausweis direkt durch das Strassenverkehrsamt zugestellt. Vorausgesetzt wird ein gültiger Führerausweis auf Probe und der termingerechte Besuch des obligatorischen WAB-Kurses. 

Mein Tipp: In deinem Interesse halte dich immer an die Empfehlung: "Eigene Fähigkeiten nie überschätzen und immer vorausschauend und defensiv fahren." 


Ich wünsche dir weiterhin viel Spass und Freude beim Autofahren - sowie stets eine sichere und unfallfreie Fahrt.

Schritt für Schritt - in 4 Stufen bis zur Prüfungsreife


Vorschulung - Grundschulung - Hauptschulung - Perfektionsschulung


1. Vorschulung - Auto im Griff

Du wirst im Detail mit dem Umgang des Fahrzeuges vertraut gemacht. Dabei lernst du das Grundverständnis der Fahrdynamik und das Zusammenspiel der einzelnen Bewegungsabläufe kennen - denn die sichere Beherrschung des Fahrzeuges ist die Grundlage des Autofahrens. Die ersten Fahrversuche finden ausschliesslich auf verkehrsarmen Strassen und Plätzen statt. Dabei geht es vorwiegend um das Kennenlernen des Fahrzeuges.

2. Grundschulung - Strasse lesen und antizipieren

Deine Fahrzeugbedienung wird zunehmend automatisiert und du entwickelst ein Gefühl für die richtige Spur- und Geschwindigkeitsgestaltung. Du lernst die richtige Blick- und Beobachtungstechnik und ein korrektes Gefahrenverhalten vorwiegend auf verkehrsarmen Strassen kennen. Ein weiterer Bestandteil der Grundschulung ist das Kennenlernen der Fahrzeugdimensionen auch unter knappen Platzverhältnissen und führst dazu verschiedene Park- und Wendemanöver aus. Einfach ausgedrückt geht es darum, die Strasse kennen zu lernen.

3. Hauptschulung - mitschwimmen im Verkehr und Partner stets im Blick

Hier werden die Bereiche der Grundschulung weiter automatisiert und gefestigt. Du lernst in deinem Fahrverhalten die Einflüsse deiner Verkehrsumwelt einbeziehen, indem du die Geschwindigkeit situativ anpasst, intuitiv voraussiehst, vorausplanst, mögliche Gefahren aufspürst und das Verhalten der Verkehrspartner vorausahnst. Du entwickelst eine verantwortungsvolle und umweltbewusste Fahrweise und du kannst dich zunehmend selbständig und sicher auch auf verkehrsreichen Strassen bewegen. Im Klartext lernst du deine Verkehrspartner und deren Verhalten kennen.

4. Perfektionsschulung - selbständig fahren und die richtige Entscheidung treffen

Du erreichst allmählich die Prüfungsreife und musst dich nun in allen Verkehrsräumen beweisen. Dazu gehört auch das korrekte Fahren mit höheren Geschwindigkeiten auf der Autobahn/Autostrasse. Du beurteilst selbständig komplexe Verkehrssituationen und passt dein Fahrverhalten situativ richig an. Mit Vorprüfungsfahrten testen und feilen wir weiter an deinen neu erworbenen Fahrkompetenzen, bis du auch unter mentaler Anspannung eine selbständige, regelkonforme, sichere, partnerschaftliche und umweltbewusste Fahrweise aufzeigen kannst. Jetzt kannst du an der praktischen Führerprüfung beweisen, was du gelernt hast - viel Erfolg!

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Private Lernfahrten - alles Wissenswerte für Begleitpersonen

 

Sie möchten eine Lern- und Übungsfahrt begleiten, wissen aber nicht genau, welche Anforderungen Sie dazu erfüllen müssen? 

Viele Jugendliche können das Autofahren kaum erwarten. Neben Fahrlektionen in der Fahrschule setzen Fahrschüler gerne auf private Lernfahrten mit Begleitpersonen, um das Budget zu schonen und mehr Fahrroutine zu erlangen. Das ist auch empfehlenswert, denn Übung macht bekanntlich den Meister - das gilt insbesondere auch für das Autofahren. Doch dabei gilt es einiges zu beachten:
 

Allgemein

  • Mit Vorteil beginnt die Fahrausbildung in der Fahrschule – anerkannte Fahrlehrer kennen alle gesetzlichen Grundlagen und bieten eine professionelle Fahrausbildung. Schritt für Schritt lernt der Fahrschüler das nötige Rüstzeug und kann bereits nach einigen Fahrlektionen das Gelernte mit privaten Lernfahrten weiter üben und festigen - denn es dauert immer länger, falsch Erlerntes zu korrigieren, als von Beginn an Neues richtig zu lernen. Das trägt meist viel zum Selbstbewusstsein des Fahrschülers bei. Ausserdem verfügen Fahrschulfahrzeuge über zusätzliche Innen- und Aussenrückspiegel sowie Pedale auf der Beifahrerseite. Mit diesen kann der Fahrlehrer nötigenfalls Einfluss auf ein Fahrmanöver des Fahrschülers nehmen, so dass gefährliche Situationen früh erkannt und vermieden werden können. Das erhöht die Sicherheit im Strassenverkehr und gibt dem Fahrschüler ein besseres Gefühl.
  • Private Lernfahrten sind ausdrücklich erwünscht – sie verbessern die Fahrroutine ungemein und sind von unschätzbarem Wert, ersetzen aber nie eine professionelle Fahrausbildung - sind jedoch eine gute Ergänzung dazu. Damit die Fahrausbildung effizient und erfolgreich gestaltet werden kann, empfiehlt sich ein Ausbildungsgespräch mit dem Fahrlehrer. So kann sichergestellt werden, dass die notwendige Lernfahrpraxis auch im privaten Umfeld kontrolliert und jederzeit überprüfbar verläuft.

  • Private Lernfahrten sind sehr sicher – es passieren praktisch keine Unfälle und sie bereiten bestens auf die praktische Führerprüfung vor. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt deshalb für Fahranfänger ein Minimum von 3'000 gefahrenen Kilometer vor der Führerprüfung - dies entspricht ungefähr 100 - 120 Stunden an Fahrerfahrung, aufgeteilt in Fahrlektionen mit dem Fahrlehrer und vielen privaten Lernfahrten.

  • Die gesetzlichen Anforderungen für begleitete Lernfahrten sind im Strassenverkehrsgesetz (SVG) geregelt. Zusätzliche wertvolle Tipps helfen Ihnen, private Lernfahrten noch sicherer zu gestalten.


Auf einen Blick - die wichtigsten Anforderungen

 

Fahrschüler

 
  • besitzt einen gültigen Lernfahrausweis der Kategorie B und muss diesen im Original mit sich führen
  • hat keinen Alkohol getrunken (0,0 Promille) und ist fahrfähig
  • bleibt während der Lernfahrt innerhalb der Schweiz
  • übt die Basics auf einem verkehrsarmen Platz (Parkplatz, Areal, etc.)
  • befährt verkehrsarme Strassen erst, wenn die Basics sitzen
  • befährt verkehrsreiche Strassen erst mit genügender Ausbildung
  • befährt Autostrassen und Autobahnen erst bei Prüfungsreife (definitiver Prüfungstermin)

 

Begleitperson

 
  • ist mindestens 23 Jahre alt
  • besitzt seit mindestens 3 Jahren den unbefristeten Führerausweis der Kategorie B und muss diesen im Original mit sich führen
  • hat keinen Alkohol getrunken (0,0 Promille) und ist fahrfähig
  • sitzt auf dem Beifahrersitz (Ausnahme: auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren)
  • muss wenigstens die Handbremse leicht erreichen können
  • ist für die Sicherheit und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften verantwortlich
  • ist jederzeit befähigt, das Fahren des Lernfahrzeuges zu übernehmen
  • begleitet pro Jahr nur eine Person ausserhalb der Familie auf Lernfahrten

 

Lernfahrzeug

 
  • ist eingelöst und somit obligatorisch haftpflichtversichert
  • ist betriebs- und verkehrssicher
  • hat die Handbremse leicht erreichbar und bedienbar zwischen Fahrer und Beifahrer positioniert
  • verfügt über eine manuelle Handbremse oder über eine zulässige elektrische Parkbremse, sofern dessen Wirksamkeit mit einer manuellen Handbremse vergleichbar ist
  • hat während der Lernfahrt hinten gut sichtbar ein L-Schild (weisses «L» auf blauem Grund) angebracht

 



Anforderungen an die Begleitperson

Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein und wenigstens seit 3 Jahren den unbefristeten Führerausweis der entsprechenden Kategorie besitzen. Wer einen Führerschein auf Probe hat oder diesen vorübergehend hinterlegen musste, ist nicht berechtigt, Fahrschüler auf Lernfahrten zu begleiten. - (Artikel 15, Abs. 1, SVG). Sie sorgt dafür, dass die Lernfahrt gefahrlos durchgeführt wird und der Fahrschüler die Verkehrsvorschriften nicht verletzt - (Artikel 15, Abs. 2, SVG). Sie muss neben dem Fahrschüler im Fahrzeug sitzen, mit Ausnahme auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren und oder beim Parkieren - (Artikel 27, Abs. 2, VRV).c Während der gesamten Fahrausbildung gilt bei Lernfahrten für Fahrschüler wie auch für Begleitpersonen ein generelles Fahrverbot bei Fahrunfähigkeit, z.B. beim Alkohol gilt eine Nulltoleranz - (Artikel 31, Abs. 2, SVG). Die Begleitperson muss jederzeit befähigt sein, das Fahren des Fahrzeuges zu übernehmen.


Anforderungen an das private Lernfahrzeug

Vorausgesetzt wird ein betriebs- und verkehrssicheres Fahrzeug - (Artikel 29, SVG). Der Begleiter muss wenigsten die Handbremse leicht erreichen können - (Artikel 27, Abs. 2, VRV). Das heisst, die Handbremse muss sich in der Mitte zwischen dem Fahrer und dem Beifahrer befinden, leicht zu bedienen sein (ohne Blockieren der Sicherheitsgurte) und einwandfrei funktionieren. Ihr Lernfahrzeug verfügt entweder über eine manuelle Handbremse oder über eine zulässige elektrische Parkbremse EPB.


Vorsicht bei elektrischen Parkbremsen EPB

Immer mehr Fahrzeuge verfügen heute über eine elektrische Parkbremse. Deshalb ist es wichtig und vor der Lernfahrt zu prüfen, ob die Wirksamkeit der elektrischen Parkbremse den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird.

Elektrische Parkbremsen können unterschiedlich ausgeführt sein. Die einen können über 6 km/h gar nicht betätig werden, andere funktionieren eher wie "herkömmliche" Handbremsen oder bremsen über das verbaute ABS ab. Die einen sind vom Fahrersitz erreichbar, andere nicht.

Elektrische Parkbremsen sind für Lern- und Prüfungsfahrten zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, währen der Fahrt betätig werden können und in Ihrer Wirkungsweise mit einer manuellen Handbremse vergleichbar sind!

Gut zu wissen: Wird eine elektrische Parkbremse betätigt, so muss das Fahrzeug aus allen Geschwindigkeiten dosier- und abstufbar abgebremst, wenn nötig unterbrochen, oder im Notfall auch zum Stillstand gebracht werden können, ohne dass dies der Fahrschüler durch Betätigung des Gaspedals verhindern oder gar übersteuern könnte.



Die Bremsfunktionen und die Bremswirkung sind vor der Lernfahrt abzuklären und zu prüfen. Bei Unklarheiten gibt eventuell die Betriebsanleitung des Fahrzeuges Aufschluss oder fragen Sie Ihren Garagisten. Wer mit einer unzulässigen Parkbremse Lernfahrten unternimmt, kann gebüsst werden - im Kanton St. Gallen zum Beispiel mit 300 Franken. Gehen Sie mit Ihrem privaten Fahrzeug mit verbauter elektrischer Parkbremse an die Führerprüfung, so ist eine schriftliche Bestätigung über die regelkonforme Bremsfunktion vom Fahrzeughersteller oder - importeur vorzulegen. Bestätigungen von Garagen/Werkstätten werden nicht akzepiert.



Vor und nach der Lernfahrt / Übungsfahrt

Hinten am Fahrzeug ist zu Beginn gut sichtbar ein L-Schild (weisses L auf blauem Grund) anzubringen und nach Beendigung der Lernfahrt wieder zu entfernen - (Artikel 27, Abs. 1, VRV). Für Ihre erhöhte Sicherheit beim Fahren wird das Anbringen von zusätzlichen Rückspiegeln (Innenrückspiegel und Aussenrückspiegel) empfohlen. Stellen Sie sicher, dass vor dem Wegfahren die Sitze, die Kopfstützen, die Gurten und die Rückspiegel richtig eingestellt sind.



Während der Lernfahrt / Übungsfahrt

Aller Anfang ist Parkplatz – bis die Basics sitzen: Üben Sie zu Beginn der Fahrausbildung an einem verkehrsarmen Ort, der viel Platz zum Manövrieren bietet. Seien Sie geduldig und fangen Sie langsam an. Als erstes müssen die Basics sitzen wie: Sitz- und Spiegeleinstellung, anfahren, lenken, blinken, schalten und stoppen. Fahren Sie nur dort, wo Sie ein gutes Gefühl haben und üben Sie zu Beginn auf grossen Parkplätzen. An Wochenenden oder am Abend eignen sich z.B. leere Parkplätze von Firmen oder Einkaufszentren.

Aller Anfang ist schwer - üben, üben, üben: Wechseln Sie erst dann in den verkehrsarmen Strassenverkehr (einfache Fahrstrecke aussuchen), wenn Sie sich sicher fühlen und genug geübt haben. Als Begleitperson tragen Sie die Verantwortung und sollten daher gut einschätzen können, auf welchem Lernniveau sich der Fahrschüler gerade befindet - dementsprechend sind die Lernfahrten zu gestalten. Grundsätzlich soll der Fahrschüler die Fahrzeugbedienung einigermassen automatisiert haben und ein gleichzeitiges Beobachten des Verkehrs sollte möglich sein.

Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind - Autobahnen und Autostrassen erst, wenn der Fahrschüler die Prüfungsreife erlangt hat - (Artikel 27, Abs. 4, VRV). Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden und Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden - (Artikel 27, Abs. 5, VRV). Die Begleitperson muss neben dem Fahrschüler im Fahrzeug sitzen, mit Ausnahme auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren und oder beim Parkieren - (Artikel 27, Abs. 2, VRV).

 

Wertvolle Tipps für private Lernfahrten, die Sie als Begleitperson unbedingt beachten sollten:

  • Mit Vorteil kennt die Begleitperson den Fahrschüler bestens, ein Elternteil, Bruder, Schwester, Onkel, Tante, Nachbar oder ein guter Freund, da ein gegenseitiges Vertrauen zwingend notwendig ist. Die Begleitperson sollte fit für den Strassenverkehr sein und selbst regelmässig Autofahren. Wenn möglich immer mit der gleichen Begleitperson üben.
  • Üben Sie möglichst überall und mit unterschiedlichem Verkehrsaufkommen, bei Tag und Nacht wie auch bei allen Wetterbedingungen. Zum Fahren eignen sich flache, bequeme und gutsitzende Schuhe.
  • Fahrschüler müssen stets aufmerksam sein und den Überblick über das Verkehrsgeschehen behalten. Möglichst weit vorausschauen und situativ das Fahrverhalten richtig anpassen. Beim Abbiegen und Spurwechsel den Verkehr hinten und seitlich beachten (Innenspiegel, Aussenspiegel, Seitenblick / Kontrollblick), beim Manöverieren den Rundumblick ausführen und dazu den Kopf aktiv bewegen. Sie sollen ihre Absicht mit Blinken und Einspuren früh signalisieren und mit den Verkehrspartnern Blickkontakt aufnehmen, nach vorne und seitlich genügend Abstand halten und im Vorfeld von möglichen Gefahrensituationen Bremsbereitschaft erstellen - somit sollen Sie als Begleitperson nicht nur auf den Verkehr achten, sondern auch den Fahrschüler im Auge behalten.
  • Aufträge frühzeitig und klar verständlich formulieren: Während der Fahrt präzise und knappe Kommentare abgeben und einfache Fehler ansprechen. Für detaillierte Erklärungen und Dialoge oder nach gefährlichen Situationen an der nächstmöglichen Stelle anhalten und das Fahrverhalten reflektieren - nach Möglichkeit auch eigene Erfahrungen einbringen!
  • Stress und Risiken vermeiden: Am Anfang eine einfache Strecke auswählen, um entspannt zu üben.
  • Eine gute Lernfahrt dauert nicht länger als 60 - 90 Minuten am Stück, da sonst die Konzentration verloren geht.
  • Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich selbst unwohl oder krank fühlen. Hinters Steuer gehört nur, wer gesund, ausgeschlafen und emotional ausgeglichen ist.
  • Bleiben Sie ruhig, gelassen und geduldig, auch in kritischen Situationen. Zu Beginn kommt ein Abwürgen des Motors oder ein Verschalten bei einem Handschaltgetriebe öfters vor und ist ganz normal. Lassen Sie sich von Drängler überholen und machen Sie ihnen entsprechend Platz. Wer hupt, der denkt nicht - sich nicht verunsichern lassen.
  • Das Mitnehmen von weiteren Personen im Lernfahrzeug "Mitführen von Passagieren" ist grundsätzlich erlaubt. Weitere Personen auf den Rücksitzen sollten erst dann mitfahren, wenn sich der Fahrschüler beim Fahren sicher fühlt und von niemandem ablenken lässt.
  • Nach Beendigung der Lernfahrt ist eine Besprechung der positiven und negativen Punkte empfehlenswert. Beim Üben sind Fehler nicht nur normal, sondern ein wichtiger Lernfaktor. So gewinnt der Fahrschüler an Sicherheit und lernt jedes Mal etwas dazu. Bei Unklarheiten steht Ihnen Ihr Fahrlehrer sehr gerne für Fragen zur Verfügung.



Ist eine Begleitperson vorhanden aber kein Lernfahrzeug?

Wer eine geeignete Begleitperson aber kein geeignetes Lernfahrzeug findet, kann mit einem Mobility-Fahrzeug üben. Das Mobility-Lernfahrer-Abo wurde eigens für Fahrschüler geschaffen, die Fahrpraxis sammeln wollen. Auch die Begleitperson braucht dazu ein Mobility Abo.



Wer haftet bei privaten Lernfahrten und wie sind solche versichert?

Als Begleitperson tragen Sie während der Lernfahrt die Verantwortung. Eine Vernachlässigung Ihrer Pflichten kann mit einer Busse, Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert werden. Zusätzlich kann eine Verwarnung ausgesprochen oder gar Ihren Führerausweis entzogen werden - (Artikel 90, SVG). Zum Glück sind die meisten Fahrschüler vorsichtig und aufmerksam, daher kracht es auf begleiteten Lernfahrten nur selten. Trotzdem lohnt es sich, Versicherungsfragen im Voraus zu prüfen. Hier die wichtigsten Fakten: 

Prüfen Sie Ihre geltenden Versicherungspolicen
Für Begleitpersonen reicht die normale Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie den Deckungsumfang für begleitete Lernfahrten, insbesondere ob man diese vorab nicht ausgeschlossen hat, um Prämien zu sparen. Kontaktieren Sie bei offenen Fragen einfach Ihre Versicherung.

Schäden an Dritten
Das Übungsfahrzeug ist obligatorisch haftpflichtversichert, wenn es ein gültiges Nummernschild hat. Die Motorhaftpflichtversicherung deckt Schäden, die mit dem versicherten Fahrzeug anderen Sachen oder Personen zugefügt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Auto im Moment des Unfalls gelenkt hat. Selbstverständlich braucht diese Person aber einen gültigen (Lern-)Fahrausweis sowie die Erlaubnis, das Auto zu fahren.

Schäden am selbst gefahrenen Fahrzeug
Verursacht der Fahrschüler einen Unfall mit einem fremden Auto, ist der Versicherungsschutz derselbe, wie wenn der Halter gefahren wäre. Junglenkerinnen und Junglenker unter 25 Jahren bezahlen jedoch einen höheren Selbstbehalt. Der Fahrschüler muss selbst mit dem Fahrzeughalter regeln, wer für die Kosten aufkommt. Diese sind abhängig von der Art der Autoversicherung:
 
  • Vollkaskoversicherung: Neuere Fahrzeuge sind oft vollkaskoversichert, geleaste Fahrzeuge immer. Bei der Vollkaskoversicherung (für Lernfahrten empfohlen) sind Schäden durch selbstverschuldete Kollision mitversichert. Im besten Fall handelt es sich um eine Versicherung mit Bonusschutz. Ohne Bonusschutz zahlt der Fahrzeughalter – neben dem vertraglich festgelegten Selbstbehalt – auch höhere Prämien in den Folgejahren.
  • Teilkaskoversicherung: Da sich für ältere Fahrzeuge die teureren Vollkaskoprämien kaum lohnen, sind diese oft nur noch teilkaskoversichert. Somit sind selbstverschuldete Kollisionsschäden nicht gedeckt. Der Fahrzeughalter trägt für das eigene Fahrzeug die gesamten Reparaturkosten.

Lohnt sich eine Fremdlenkerversicherung?
Gehört das Übungsfahrzeug einer Person ausserhalb des eigenen Haushalts, dann ist eine Fremdlenkerversicherung empfehlenswert. Diese übernimmt sämtliche Kosten, die dem Fahrzeughalter entstehen: bei Vollkasko den Selbstbehalt und Bonusverlust, ohne Vollkasko den gesamten Schaden. «Führen fremder Motorfahrzeuge» ist ein Baustein der eigenen Privathaftpflichtversicherung. Vorsicht: Viele Versicherer definieren, wie häufig oder wie regelmässig das fremde Auto benutzt werden darf. Informieren Sie sich in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).

Sind Jugendliche automatisch mitversichert?
Junge Menschen in Ausbildung, die noch im Haushalt ihrer Eltern leben, sind in deren Privathaftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Die meisten Versicherungen verlangen eine eigene Privathaftpflichtversicherung, sobald Jugendliche berufstätig oder älter als 25 Jahre sind. Meistens bleiben sie mitversichert, solange sie bei den Eltern wohnen.



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